Dr.med.
Chr.Helligrath
Praxis für
Frauenheilkunde und Geburtshilfe
in Essen
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Was bedeutet Kostenerstattung ?
Seit 2004 können alle Versicherten
der gesetzlichen Krankenkassen (freiwillige Mitglieder ebenso wie
Pflichtmitglieder) die sog. Kostenerstattung anstelle des Sachleistungsprinzips
(Abrechung über die Krankenversichertenkarte) wählen. Der Leistungsanspruch
in der Kostenerstattung ist dabei identisch mit dem Sachleistungsprinzip.
Das Prinzip der Kostenerstattung sieht
vor, daß der Arzt seine Leistungen nach der amtlichen Gebührenordnung
für Ärzte (GOÄ) in Rechnung stellt. Diese Rechung reichen Sie anschließend
bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein. Dann wird Ihnen nach Abzug
einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 7,5 % vom Erstattungsbetrag, (mind.8,-
max.41,- EURO) der Betrag erstattet, der auch im Falle einer Behandlung
über die Krankenversichertenkarte dem Arzt gezahlt worden wäre.
Die Restsumme trägt der Patient oder eine sinnvollerweise abzuschließende
Restkostenversicherung.
Sie sollten sich in einem persönlichen Gespräch bei Ihrer Krankenkasse über
die Möglichkeiten der Kostenerstattung informieren. Die Festlegung zum Kostenerstattungsprinzip erfolgt
für mindestens ein Jahr.
Neu ist die auch Möglichkeit das Kostenerstattungsprinzip auf verschiedene
Bereiche der medizinischen Versorgung zu beschränken.
- amblulante Bahandlung (Arzt, Zahnarzt,
Psychotherapeut, Massagen, Arzneimittel)
- ambulante und stationäre Behandlung
Welche Vorteile sind damit verbunden:
- freie Arztwahl
ohne Überweisiungszwang und ohne Hausarztsysteme
- Status als Privatpatient
mit den sich daraus resultierenden Vorteilen
Informieren Sie sich bei Ihrem Versicherungsmakler oder
Ihrer Krankenkasse ! Sie werden Ihnen verschiedene Angebote zur Absicherung
des Selbstbehaltes unterbreiten können.
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