Dr.med.
Chr.Helligrath
Praxis für
Frauenheilkunde und Geburtshilfe
in Essen
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Endlich ist der Test auf Schwangerschaftsdiabetes Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung geworden.
Endlich
(2012) ist einer sicherlich 10 Jahre alten Forderung deutscher
Gynäkologen nachgekommen worden: der Zuckerbelastungstest zum
Ausschluß des häufig unerkannten Schwangerschaftdiabetes mit
entsprechenden Gefahren für die Mutter und vor allem das
Ungeborene ist Bestandteil der gesetzlichen Mutterschaftsvorsorge
geworden.
Ab
sofort wird es so sein, dass bei jeder Schwangeren in der 24. bis
28.Schwangerschaftswoche ein Zuckerbelastungstest durchgeführt
wirdl.
Vom Ablauf wird zunächst ein sogenannter "Glucose-Challenge-Test"
vorgeschaltet. Hierzu muß die nicht nüchteren Schwangere ein
Lösung zu trinken, welche 50 Gramm Glucose enthält.
Eine Stunde später erfolgt eine venöse Blutentnahme. Nur im
Falle einer Grenzwertüberschreitung (135 mg%) schließt sich dann ein
kompletter Zuckerbelastungstest an:
Hierzu müßte bei der Schwangeren zunächst eine
Nüchternblutentnahme erfolgen. Anschließend eine
Zuckerbelastung mit 75 Gramm Glucose gefolgt von zwei weiteren
venösen Blutentnahmen nach einer und zwei Stunden.
Die große Chance des nunmehr in die Mutterschaftsrichtlinien
aufgenommenen Zuckerbelastungstest besteht in der möglichen
Früherkennung eines möglichen Schwangerschaftdiabetes mit der
daraus sich ergebenden Notwendigkeit, zur Vermeidung von Folgen
für Mutter und Kind weitere therapeutische Schritte in die Wege zu
leiten.
Diese Schritte variieren je nach Ausprägung von diätetischen
Maßnahmen über Ernährungsberatung,
Blutzuckerselbstkontrollen, erweiterten Ultraschalluntersuchungen bis
hin zu einer eventuellen Insulinbehandlung.
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