Schwangere dürfen im Rahmen des Basisultraschalls zwischen der 19. - 22.Woche zwischen 2 Möglichkeiten wählen:
Beim zweiten Ultraschall können Sie ab sofort zwischen zwei
Alternativen wählen, um eventuelle Auffälligkeiten zu
erkennen:
a) Einer „Basis-Ultraschalluntersuchung“
b) Einer „erweiterten Basis-Ultraschalluntersuchung“
Wenn Sie sich für eine Basis-Ultraschalluntersuchung entscheiden, werden die Größe von Kopf und Bauch
des Kindes sowie die Länge des Oberschenkelknochens
gemessen. Außerdem wird die Position der
Plazenta in der Gebärmutter beurteilt. Wenn die
Plazenta besonders tief sitzt, können bei der weiteren
Betreuung und für die Geburt besondere Vorkehrungen
nötig werden.
Wenn Sie sich für einen erweiterten Basis-Ultraschall entscheiden, werden zusätzlich folgende Körperteile
genauer untersucht:
Kopf: Sind Kopf und Hirnkammern normal geformt ?
Ist das Kleinhirn sichtbar?
Hals und Rücken: Sind sie gut entwickelt ?
Brustkorb: Wie ist das Größenverhältnis von Herz
und Brustkorb ? Ist das Herz auf der linken Seite
sichtbar ? Schlägt das Herz rhythmisch? Sind die
vier Kammern des Herzens ausgebildet ? Rumpf: Ist die vordere Bauchwand geschlossen ?
Sind Magen und Harnblase zu sehen ?
Sie haben die Wahl. Nach entsprechender Qualifikation und Prüfung
führen wir diesen Ultraschall selbstverständlich auch in
unserer Praxis durch.
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